Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet „Bumbach“, Parzelle Nr. 114
Der Gemeinderat Schangnau bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16.08.2024 bis 16.09.2024, in der Gemeindeverwaltung Schangnau öffentlich auf.
Ebenfalls finden Sie die Auflageakten hier:
Pläne
Erläuterungsbericht
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Schangnau schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Schangnau, den 6. August 2024
Der Gemeinderat