Beim kantonalen Förderprogramm wurden ab dem 1. März 2020 einige Änderungen vorgenommen.
Die drei wichtigsten Neuerungen:
- Keine Altersbeschränkung mehr beim Ersatz von Ölheizungen. Der Ersatz durch eine Wärmepumpe, Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss wird weiterhin mit 10'000 Fr. gefördert.
- Der Kanton Bern bietet den Hauseigentümer/innen zusammen mit EnergieSchweiz die Impulsberatung «erneuerbar heizen» an. Akkreditierte Berater sind auf der Homepage www.erneuerbarheizen.ch ersichtlich. Die Impulsberatung hilft Eigentümern, Alternativen für ihre Öl- oder Elektro- oder Gasheizung zu finden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch "Gebäude" erneut ein Gesuch "Gebäude" oder ein Gesuch "Anlagen" für denselben Standort eingereicht werden. Damit ist es möglich, innerhalb von 5 bis 9 Jahren eine Gesamtsanierung zu realisieren, und die vollen Förderbeiträge zu erhalten.
zur Medienmitteilung:Kantonales Förderprogramm Energie: Kanton Bern macht den Ersatz von Ölheizungen noch attraktiver
zum Leitfaden: Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern