EL-Reform 2021

Die Übergangsfrist endet am 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 werden für alle Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen die neuen gesetzlichen Regeln der EL-Refom angewendet.
Die Übergangsbestimmungen, dass die jeweils finanziell bessere Variante (altes oder neues EL-Recht) zur Anwendung kam, enden.

zum Erklärviedo der Ausgleichskasse des Kantons Bern